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Falschparker auf Privatgrund abschleppen: Rechte, Kosten & Ablauf in Berlin 2026
Privatparkplatz blockiert? So lassen Sie Falschparker in Berlin rechtssicher entfernen
Falschparker auf Privatgrundstücken: Ihre Rechte und Kosten in Berlin 2026
Veröffentlicht am: 18. März 2026 | Kategorie: Ratgeber & Recht
Kostenvergleich: Was kostet Falschparken in Berlin?
Wer im öffentlichen Raum abgeschleppt wird, muss mit festen Gebühren rechnen. Für die Umsetzung durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gelten aktuell folgende Sätze:
| Leistung (bis 3,5t) | Gebühr |
|---|---|
| Durchgeführte Umsetzung | 274,17 € |
| Begonnene Umsetzung | 215,30 € |
| Leerfahrt des Abschleppwagens | 158,74 € |
Quelle: ServicePortal Berlin / Gebührenordnung der BVG.
Rechtliche Einordnung: Wann darf sofort abgeschleppt werden?
1. Auf Privatgrundstücken (z.B. Stellplatz, Hofeinfahrt, Firmenparkplatz)
Sofortiges Handeln: Bei einer eindeutigen, schuldhaften Besitzstörung (§ 859 BGB) – etwa wenn Ihr fest gemieteter Stellplatz oder ein Privatparkplatz blockiert ist – besteht das Recht zur Selbsthilfe. Sie können die Entfernung des Fahrzeugs grundsätzlich ohne Wartezeit veranlassen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Auch wenn das Gesetz ein sofortiges Abschleppen erlaubt, empfiehlt es sich, wie etwa beim Abschleppdienst Linde üblich, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine kurze Karenzzeit von ca. 10 bis 15 Minuten einzuhalten. Dies zeigt im Falle eines Rechtsstreits, dass Sie dem Fahrer eine faire Chance zur Korrektur gegeben haben.
Wichtig: Ist die Blockade jedoch kritisch (z.B. versperrte Rettungswege oder Garageneinfahrten), ist die sofortige Beauftragung rechtlich vollumfänglich gedeckt.
Wann darf ich privat abschleppen lassen?
Eine Besitzstörung liegt vor, sobald jemand ohne Erlaubnis auf Ihrem Grund und Boden parkt. Das gilt für:
- private Stellplätze
- Firmenparkplätze
- Tiefgaragen
- reservierte Parkflächen
- Kundenparkplätze von Geschäften
- private Zufahrten und Einfahrten
Haben Sie eine akute Besitzstörung? [Hier klicken für Soforthilfe in Berlin]
Wichtig: Das Recht auf Selbsthilfe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass Eigentümer nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen. In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung durch den Abschleppdienst Linde direkt mit dem Verursacher. Sie als Auftraggeber müssen daher häufig nicht in Vorleistung gehen, der Falschparker erhält sein Fahrzeug erst nach Begleichung der Kosten zurück.
Checkliste für Geschädigte
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Dokumentation: Fotografieren Sie das Fahrzeug so, dass das Kennzeichen und die Parksituation (z.B. vor dem Hinweisschild) klar erkennbar sind.
- Verhältnismäßigkeit: Prüfen Sie, ob der Fahrer kurzfristig auffindbar ist (z.B. im Laden nebenan).
- Protokoll: Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Feststellung.
Hilfe per Knopfdruck: Unser Service für Berlin
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Experten-Antworten: Falschparker auf Privatgrund richtig entfernen
Darf ich einen Falschparker sofort abschleppen lassen?
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Muss ich als Eigentümer für die Kosten in Vorkasse gehen?
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Wie teuer ist das Abschleppen im Vergleich zur BVG?
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Jetzt Falschparker in Berlin entfernen lassen
Wenn ein fremdes Fahrzeug unbefugt auf Ihrem Privatparkplatz, Ihrer Einfahrt oder Ihrem Firmenparkplatz steht, hilft der Abschleppdienst Linde schnell und zuverlässig weiter. Wir sind 24 Stunden täglich in Berlin erreichbar und unterstützen Privatpersonen, Hausverwaltungen und Unternehmen bei der Entfernung von Falschparkern.