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Falschparker auf Privatgrund abschleppen: Rechte, Kosten & Ablauf in Berlin 2026

Privatparkplatz blockiert? So lassen Sie Falschparker in Berlin rechtssicher entfernen

 

Falschparker auf Privatgrundstücken: Ihre Rechte und Kosten in Berlin 2026

Veröffentlicht am: 18. März 2026 | Kategorie: Ratgeber & Recht

Ein blockierter Privatparkplatz oder eine versperrte Einfahrt ist in Berlin keine Seltenheit, aber rechtlich eine klare unbefugte Besitzstörung (§ 859 BGB). Als Betroffener müssen Sie das nicht hinnehmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie rechtssicher handeln und welche Kosten auf Falschparker zukommen.

Kostenvergleich: Was kostet Falschparken in Berlin?

Wer im öffentlichen Raum abgeschleppt wird, muss mit festen Gebühren rechnen. Für die Umsetzung durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gelten aktuell folgende Sätze:

Leistung (bis 3,5t)Gebühr
Durchgeführte Umsetzung274,17 €
Begonnene Umsetzung215,30 €
Leerfahrt des Abschleppwagens158,74 €

Quelle: ServicePortal Berlin / Gebührenordnung der BVG.

Hinweis für Privatgrundstücke: Private Abschleppunternehmen kalkulieren oft anders als die Stadt. Da hier zusätzlich Kosten für Dokumentation, Beweissicherung und Halterermittlung anfallen, sind die Gesamtforderungen auf dem freien Markt meist deutlich höher als die oben genannten Sätze der BVG.

Rechtliche Einordnung: Wann darf sofort abgeschleppt werden?

1. Auf Privatgrundstücken (z.B. Stellplatz, Hofeinfahrt, Firmenparkplatz)

  • Sofortiges Handeln: Bei einer eindeutigen, schuldhaften Besitzstörung (§ 859 BGB) – etwa wenn Ihr fest gemieteter Stellplatz oder ein Privatparkplatz blockiert ist – besteht das Recht zur Selbsthilfe. Sie können die Entfernung des Fahrzeugs grundsätzlich ohne Wartezeit veranlassen.

  • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Auch wenn das Gesetz ein sofortiges Abschleppen erlaubt, empfiehlt es sich, wie etwa beim Abschleppdienst Linde üblich, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine kurze Karenzzeit von ca. 10 bis 15 Minuten einzuhalten. Dies zeigt im Falle eines Rechtsstreits, dass Sie dem Fahrer eine faire Chance zur Korrektur gegeben haben.

  • Wichtig: Ist die Blockade jedoch kritisch (z.B. versperrte Rettungswege oder Garageneinfahrten), ist die sofortige Beauftragung rechtlich vollumfänglich gedeckt.

Wann darf ich privat abschleppen lassen?

Eine Besitzstörung liegt vor, sobald jemand ohne Erlaubnis auf Ihrem Grund und Boden parkt. Das gilt für:

  • private Stellplätze
  • Firmenparkplätze
  • Tiefgaragen
  • reservierte Parkflächen
  • Kundenparkplätze von Geschäften
  • private Zufahrten und Einfahrten

 

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Wichtig: Das Recht auf Selbsthilfe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass Eigentümer nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen. In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung durch den Abschleppdienst Linde direkt mit dem Verursacher. Sie als Auftraggeber müssen daher häufig nicht in Vorleistung gehen, der Falschparker erhält sein Fahrzeug erst nach Begleichung der Kosten zurück.

Checkliste für Geschädigte

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Dokumentation: Fotografieren Sie das Fahrzeug so, dass das Kennzeichen und die Parksituation (z.B. vor dem Hinweisschild) klar erkennbar sind.
  2. Verhältnismäßigkeit: Prüfen Sie, ob der Fahrer kurzfristig auffindbar ist (z.B. im Laden nebenan).
  3. Protokoll: Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Feststellung.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche juristische Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Experten-Antworten: Falschparker auf Privatgrund richtig entfernen

Darf ich einen Falschparker sofort abschleppen lassen?
Ja, bei einer eindeutigen Besitzstörung (§ 859 BGB) auf Ihrem gemieteten oder privaten Stellplatz dürfen Sie sofort handeln. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit empfehlen wir jedoch eine kurze Wartezeit von 10–15 Minuten. Bei blockierten Rettungswegen oder Einfahrten ist die sofortige Beauftragung rechtlich sicher.
Muss ich als Eigentümer für die Kosten in Vorkasse gehen?
Beim Abschleppdienst Linde ist dies meist nicht erforderlich. Wir rechnen direkt mit dem Falschparker ab (Schadenersatzanspruch). Das Fahrzeug wird erst nach Zahlung der Umsetzungskosten freigegeben, sodass Sie als Geschädigter kostenfrei bleiben.
Wie teuer ist das Abschleppen im Vergleich zur BVG?
Während die BVG im öffentlichen Raum ca. 274,17 € berechnet, sind private Einsätze oft teurer. Dies liegt an der notwendigen Beweissicherung, der Halterermittlung und der Bereitstellung von rechtssicheren Dokumenten für den Eigentümer.

Falschparker auf Privatgrund abschleppen: Rechte & Kosten in Berlin

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